Datenschutz im Unternehmen


Entlastung durch Expertenwissen


Zweck des Datenschutzrechts ist es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu gewährleisten. Der Datenschutz stellt dabei die Rahmenbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf und ist im Wettbewerb von allen Marktteilnehmern gleichermaßen zu beachten.

Geschäftsleiter, Führungskräfte und verantwortliche Fachkräfte müssen unterschiedliche Regelungen nach BDSG und DSGVO berücksichtigen und sinnvoll ins Tagesgeschäft integrieren.

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Viele Unternehmen und Organisationen greifen auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurück, der sie bei der Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam unterstützt


Aufgaben des DSB



Nach der EU-DSGVO lassen sich die folgenden Kernaufgaben für Datenschutzbeauftragte zusammenfassen:


Unterrichtung und Beratung zu datenschutzrelevanten Vorschriften und Vorgängen



Anlaufstelle für Betroffene und Auftragsverarbeiter / Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde



Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften / Zuweisung von Zuständigkeiten




Sensibilisierung und Schulung; Informationen über akute Gefahren im Umfeld der IT-Sicherheit



Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (Sonderfall)



Vorschläge für Mittel und Wege zur Behandlung bestehender datenschutzrechtlicher Probleme


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Als externer Datenschutzbeauftragter erledigen wir für Sie alle Aufgaben, die von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden müssen. Wir bieten Ihnen modulare Pakete sowie individuelle und lösungsorientierte Beratungsansätze, die Ihr Budget und Ihren Bedarf gleichermaßen berücksichtigen.

Fragen & Antworten


1Wann wird ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen benötigt?
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden:
in allen öffentlichen Stellen (z. B. Behörden)
in allen nicht-öffentlichen Stellen (Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Betriebe, Vereine, …), wenn:
a.) personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und min. 10 Personen Zugriff auf die Daten haben.
b.) personenbezogene Daten manuell verarbeitet werden und min. 20 Personen Zugriff auf die Daten haben.
c.) die Organisation automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführt, die einer Vorabkontrolle unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig an Dritte weitergegeben werden (z. B. Adresshandel), hierbei ist die Mitarbeiteranzahl unerheblich.
2Was qualifiziert Sie als Datenschutz-Experten?
Ich bin seit dem Jahr 1998 Geschäftführer der all-connect Data Communications, einem Rechenzentrum und IT-Systemhaus in München. Hier bin ich natürlich nahezu täglich mit dem Thema Datenschutz konfrontiert. Mein Unternehmen ist das beste Beispiel für gelebten Datenschutz.
3Besitzen Sie ein Datenschutzsiegel bzw. eine Zertifizierung?
Ja! Ich besitze das udis-Gütesiegel zum Nachweis der Fachkunde als Datenschutzbeauftragter. Die udis-Ausbildung wird von allen Institutionen der Datenschutzkontrolle des Bundes und der Länder sowie vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. als mustergültig anerkannt. Bei der Gestaltung der Datenschutzgesetzgebung in Deutschland wirken udis-Dozenten ebenfalls mit.

Vorteile durch Outsourcing



Zuverlässigkeit, Ressourcen und Qualifizierung

Die Möglichkeit, rechtswirksam die Bestellung des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben, schafft Freiräume:


Freies und flexibles Vertragsverhältnis (Abberufung/ Kündigung interner DSB stark eingeschränkt!)



Änderungen an Outsourcing-Entscheidungen jederzeit ohne Einverständnis des DSB möglich



Compliance-Gesichtspunktedurch unabhängige Instanz: Schlüsselpositionen ohne Interessenkollision




Betreuung mehrerer Konzerngesellschaften möglich ohne Arbeitnehmerüberlas-
sungsrisiko



Umfassende Haftung als (Werk-)Dienst-
leister gegenüber eingeschränkter Haftung von Arbeitnehmern



Unmittelbarer Zugriff aufumfangreiche Fachliteratur und Ressourcen für die betriebliche Praxis



Freihaltung von Kapazitäten eigener Mitarbeiter durch erprobte Lösungen des externen DSB


Als externer Datenschutzbeauftragter erledigen wir für Sie alle Aufgaben, die von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden müssen. Wir bieten Ihnen modulare Pakete sowie individuelle und lösungsorientierte Beratungsansätze, die Ihr Budget und Ihren Bedarf gleichermaßen berücksichtigen.

Weiter Infos finden Sie hier in unserem Flyer >>

Aufwand + Kosten



Der typische Erstaufwand für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten liegt inklusive einer IST-Analyse der aktuellen Datenschutzsituation zunächst bei ca. 1 - 2 Tagen.

Zusätzlicher Aufwand entsteht in Abhängigkeit Ihrer Ziele und Bedürfnisse zum Datenschutz. Dieser liegt typischerweise bei 1 - 10 weiteren Tagen pro Jahr für kleine und mittlere Unternehmen.

130

  • Die Preise beinhalten:
  • Arbeitsmittel
  • Versicherungen
  • Spesen

    (außer Dienstreisen)

Bestellung DSB

190

  • pro Monat inkl.
    1 Stunde Beratung/Analyse

Beratung

130

  • pro Stunde

Dokumentationen

780

  • pro Tag

Es gilt eine Vertragslaufzeit von jeweils zwölf Monate, welche jeweils für drei Kalendermonate im Voraus abgerechnet wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende (Rechtsformen: Eingetragene juristische Personen (Register im Amtsgericht), Vereine oder freie Berufe). Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.

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Maistraße 12
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