Datenschutz im Unternehmen
Entlastung durch Expertenwissen

Zweck des Datenschutzrechts ist es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu gewährleisten. Der Datenschutz stellt dabei die Rahmenbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf und ist im Wettbewerb von allen Marktteilnehmern gleichermaßen zu beachten.
Geschäftsleiter, Führungskräfte und verantwortliche Fachkräfte müssen unterschiedliche Regelungen nach BDSG und DSGVO berücksichtigen und sinnvoll ins Tagesgeschäft integrieren.
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Viele Unternehmen und Organisationen greifen auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurück, der sie bei der Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes wirksam unterstützt

Aufgaben des DSB
Nach der EU-DSGVO lassen sich die folgenden Kernaufgaben für Datenschutzbeauftragte zusammenfassen:

Unterrichtung und Beratung zu datenschutzrelevanten Vorschriften und Vorgängen

Anlaufstelle für Betroffene und Auftragsverarbeiter / Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften / Zuweisung von Zuständigkeiten

Sensibilisierung und Schulung; Informationen über akute Gefahren im Umfeld der IT-Sicherheit

Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (Sonderfall)

Vorschläge für Mittel und Wege zur Behandlung bestehender datenschutzrechtlicher Probleme
Als externer Datenschutzbeauftragter erledigen wir für Sie alle Aufgaben, die von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden müssen. Wir bieten Ihnen modulare Pakete sowie individuelle und lösungsorientierte Beratungsansätze, die Ihr Budget und Ihren Bedarf gleichermaßen berücksichtigen.
Fragen & Antworten
in allen öffentlichen Stellen (z. B. Behörden)
in allen nicht-öffentlichen Stellen (Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Betriebe, Vereine, …), wenn:
a.) personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und min. 10 Personen Zugriff auf die Daten haben.
b.) personenbezogene Daten manuell verarbeitet werden und min. 20 Personen Zugriff auf die Daten haben.
c.) die Organisation automatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführt, die einer Vorabkontrolle unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig an Dritte weitergegeben werden (z. B. Adresshandel), hierbei ist die Mitarbeiteranzahl unerheblich.

Vorteile durch Outsourcing
Zuverlässigkeit, Ressourcen und Qualifizierung
Die Möglichkeit, rechtswirksam die Bestellung des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben, schafft Freiräume:

Freies und flexibles Vertragsverhältnis (Abberufung/ Kündigung interner DSB stark eingeschränkt!)

Änderungen an Outsourcing-Entscheidungen jederzeit ohne Einverständnis des DSB möglich

Compliance-Gesichtspunktedurch unabhängige Instanz: Schlüsselpositionen ohne Interessenkollision

Betreuung mehrerer Konzerngesellschaften möglich ohne Arbeitnehmerüberlas-
sungsrisiko

Umfassende Haftung als (Werk-)Dienst-
leister gegenüber eingeschränkter Haftung von Arbeitnehmern

Unmittelbarer Zugriff aufumfangreiche Fachliteratur und Ressourcen für die betriebliche Praxis

Freihaltung von Kapazitäten eigener Mitarbeiter durch erprobte Lösungen des externen DSB
Als externer Datenschutzbeauftragter erledigen wir für Sie alle Aufgaben, die von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden müssen. Wir bieten Ihnen modulare Pakete sowie individuelle und lösungsorientierte Beratungsansätze, die Ihr Budget und Ihren Bedarf gleichermaßen berücksichtigen.
Weiter Infos finden Sie hier in unserem Flyer >>
Aufwand + Kosten
Der typische Erstaufwand für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten liegt inklusive einer IST-Analyse der aktuellen Datenschutzsituation zunächst bei ca. 1 - 2 Tagen.
Zusätzlicher Aufwand entsteht in Abhängigkeit Ihrer Ziele und Bedürfnisse zum Datenschutz. Dieser liegt typischerweise bei 1 - 10 weiteren Tagen pro Jahr für kleine und mittlere Unternehmen.
- Die Preise beinhalten:
- Arbeitsmittel
- Versicherungen
-
Spesen
(außer Dienstreisen)
Bestellung DSB
-
pro Monat inkl.
1 Stunde Beratung/Analyse
Beratung
- pro Stunde
Dokumentationen
- pro Tag
Es gilt eine Vertragslaufzeit von jeweils zwölf Monate, welche jeweils für drei Kalendermonate im Voraus abgerechnet wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende (Rechtsformen: Eingetragene juristische Personen (Register im Amtsgericht), Vereine oder freie Berufe). Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.
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